Was versteht man unter Inventur?
Durch die Inventur erfährt das Unternehmen, wie hoch sein gesamtes Vermögen und seine Schulden an einem bestimmten Tag sind.
Die Inventur ist eine
Bestandsaufnahme
des gesamten Vermögens und aller Schulden
durch Zählen, Messen und Wiegen
zu einem bestimmten Zeitpunkt (Stichtag).
Der Begriff ist vom lateinischen „invenire“ abgeleitet, was so viel wie „vorfinden“ bedeutet.
Das heißt, wir sehen bei der Inventur nach, was und wie viel wir an einem bestimmten Tag in unserem Unternehmen vorfinden. Und wir ermitteln auch, wie viel es wert ist.
Eine Inventur wird zu bestimmten Anlässen durchgeführt. Zum ersten bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens, zum Schluss eines Geschäftsjahres und bei der Auflösung oder dem Verkauf eines Unternehmens. Der Kaufmann ist bei diesen Anlässen gesetzlich dazu verpflichtet, eine Inventur durchzuführen (nach § 240 HGB sowie § 140, 141 AO).
Welche Inventurarten gibt es und wodurch unterscheiden sie sich?
Nach der Art der Durchführung (Wie wird die Inventur durchgeführt…) werden die 2 Inventurarten körperliche Inventur und Buchinventur unterschieden.
Inventurarten: Körperliche Inventur
Unter körperlicher Inventur versteht man die mengenmäßige Bestandsaufnahme durch Zählen, Messen und Wiegen.
Sie wird bei allen körperlichen Vermögensgegenständen gemacht. Das sind alle Gegenstände unseres Vermögens, die wir sehen und/oder anfassen und somit auch zählen können.
Ein Beispiel wäre der Bestand an Bargeld zum 31.12. in Höhe von 2.000,00 € oder der Bestand an der Ware X in Höhe von 500 Stück zu je 3,00 € im Gesamtwert von 1.500,00 €.
Inventurarten: Buchinventur
Unter Buchinventur versteht man die wertmäßige Bestandsaufnahme von nicht-körperlichem Vermögen und Schulden.
Sie wird anhand der Bücher des Unternehmens durchgeführt. Mit „Bücher“ sind in diesem Zusammenhang die Buchhaltung und die Belege, wie Kontoauszüge, gemeint.
Zum nicht-körperlichen Vermögen gehört alles, was wir nicht sehen und/oder anfassen und somit auch nicht zählen können.
Die Buchinventur ist die einzige Möglichkeit der Bestandsaufnahme bei den nicht-körperlichen Vermögens- und Schuldenteilen.
Hierzu zählen z.B. Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankguthaben oder auch Darlehensschulden.
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